Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beschädigungen

Melden Sie uns bitte, wenn etwas defekt ist, damit wir es reparieren oder ersetzen können. Vom Mieter verursachte Beschädigungen oder Verunreinigungen müssen wir in Rechnung stellen.

2. Haftung

Für in Ihrem Zimmer/Ihrer Wohnung oder an der Garderobe aufbewahrte persönliche Effekten und Wertsachen übernehmen wir keine Haftung. Weiterhin werden die Eltern gebeten, ihre Kinder auf dem öffentlichen Grund, Gärten und sonstigen Plätzen zu beaufsichtigen. 

3. Check-In und Check-Out

Sie können Ihre Zimmer/Ihre Wohnung ab 15.00 Uhr beziehen. Sollten Sie früher anreisen, bitten wir Sie um Rücksprache. Am Abreisetag sollten Sie das Zimmer/die Wohnung bis 10.00 Uhr verlassen. Reisen Sie später ab, können Sie Ihr Gepäck gerne bei uns aufbewahren.

4. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Ein Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter gilt als abgeschlossen, wenn entweder ein vom Mieter unterzeichneter Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist oder die Reservierung vom Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart wurden. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Sofern nicht anderweitig vereinbart, hat die Zahlung des Mietzinses bis spätestens 10 Tage vor Antritt der Mietsache auf dem Konto (Berner Kantonalbank). 

5. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung, Endreinigung, Wäscheservice usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden ausdrücklich im Vertrag in der Vereinbarung genannt. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel im Mietpreis enthalten.

6. Übergabe des Mietobjekts & Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Das Mietobjekt gilt als in einwandfreiem Zustand übergeben, sofern nicht unmittelbar nach Bezug der Mietsache eine anderweitige Meldung durch den Mieter erfolgt. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 

7. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages und der Hausordnung nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Mietsache mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. 

8. Rückgabe des Mietobjekts

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand und besenrein samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter haftbar. 

9. Annullierung

Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag) Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.

10. Höhere Gewalt, usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. 

11. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.